Heijmans Oevermann GmbH

Ein Baustein für unsere Zukunft ist der Ingenieur-Nachwuchs. In enger Kooperation mit Fachhochschulen und Universitäten informieren und betreuen wir Studenten – wir begleiten Sie bei Praktika und Diplomarbeiten. Wir freuen uns auf Sie.

Bei der Auswahl eines Themas sind wir Ihnen gerne behilflich und stehen Ihnen mit Rat und Tat bei der Erstellung Ihrer Arbeit zur Verfügung. Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Seite.

Kontakt: Alexandra Schulte Eistrup,
Fon +49 251 76 01-840,
mailto:personal@oevermann.com

 

Integration eines Arbeitsschutzmanagementsystems entsprechend der OHSAS-Spezifikation 18001 in ein bestehendes Managementsystem einer Bauunternehmung

Problemstellung:

 

Implementierung des Arbeitsschutz-Managementsystems nach OHSAS 18001 in das integrierte Managementsystem der Bauunternehmung Oevermann GmbH & Co. KG

Vorgehensweise:

 

 

  • Ermittlung von Synergieeffekten zwischen der OHSAS 18001 und gesetzlichen Bestimmungen
  • Ermittlung von strukturellen Unterschieden sowie Vor- und Nachteilen der OHSAS 18001 zum SCC-Regelwerk
  • Verdeutlichung der Kompatibilität der OHSAS 18001 mit der DIN EN ISO 9001 und der DIN EN ISO 14001
  • Vergleich der OHSAS 18001 mit der vorhandenen Arbeitsschutzleistung der Bauunternehmung Oevermann:
    • Analyse des Unternehmenshandbuchs zum Qualitätsmanagement
    • Analyse der Prozess- und Arbeitsanweisungen
    • Analyse von Formblättern und sonstigen Dokumenten
    • Ermittlung und Bewertung von Arbeitsschutzaktivitäten außerhalb der bestehenden Managementstrukturen

 

Ergebnis:

 

Analyseergebnisse (exemplarisch)

  • keine ausreichende Berücksichtigung der Tätigkeit außerhalb des operativen Baustellenbereichs, z.B. Werkstatt- und Platzbetriebe, Büroarbeitsplätze, bei der Gefährdungsbeurteilung
  • fehlende Risikobewertung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • keine ausreichende Konformität der Grundsatzerklärung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz mit den Anforderungen an eine Arbeitsschutzpolitik nach den Forderungen der OHSAS 18001



Folgende Anpassungen wurden vorgenommen:

  • Anpassung der Grundsatzerklärung zum Arbeitsschutz / Erstellung der Arbeitsschutzpolitik
  • Integration einer Risikobewertung in die bestehende Arbeitsanweisung SGU – Baustelle
  • Erstellung und Integration der Anweisung "stationäre Arbeitsplätze" in die Arbeitsanweisung Sicherheit-Gesundheit-Umweltschutz (SGU)
  • Erstellung und Integration der Anweisung "Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln" in die Arbeitsanweisung SGU
  • Integration einer Risikobewertung in das bestehende Formblatt "Gefährdungsbeurteilung"
  • Erstellung der Formblätter "Gefährdungsbeurteilung für stationäre Arbeitsplätze" und "Gefährdungsbeurteilung nach §3 BetrSichV für prüfpflichtige Arbeitsmittel"
  • Erweiterung des Verhandlungsprotokolls um die Elemente „Gefährdungsbeurteilung“, „Verantwortliche Mitarbeiter“ und „Betriebssicherheitsverordnung“
  • Integration von Arbeitsschutzaspekten in die Prozessanweisung "Interne Audits"

 

Schlussbetrachtung:

 

Der Arbeitsschutz wird bei der Bauunternehmung Oevermann auf einem hohen Niveau geführt. Über gesetzliche Bestimmungen hinaus wurden Verfahren und Prozesse eingeführt. Die bestehenden Regelungen erfüllen bereits jetzt weitgehend die Forderungen der OHSAS 18001. Geringfügiger Handlungsbedarf besteht hauptsächlich in der systemkonformen Einbeziehung von "stationären Arbeitsplätzen". Die Unfallhäufigkeit befindet sich auf dem geringsten Stand seit der Einführung des SCC-Regelwerks. Die Integration der OHSAS 18001 kann diese Tendenzen bestätigen und unterstützen. Über die statistische Entwicklung hinaus ermöglicht die OHSAS 18001 eine weitergehende Einbindung des Arbeitsschutzes in die bestehenden Managementstrukturen sowie einen Gewinn an Selbstbestimmung und Flexibilität.

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